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Vollständige Liste der Ansprechpartner der DLRG Bezirk Bonn e.V. findest du hier .
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Speziell für Lehrkräfte an Schulen und Personal im offenen Ganztag bieten wir die Rettungsfähigkeit an. Ziel dieses Kurses ist die Erlangung bzw. Auffrischung der Rettungsfähigkeit gemäß des Erlasses „Sicherheitsförderung im Schulsport“ (S. 20ff) des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen.
Der Kurs schließt bei erfolgreicher Teilnahme mit dem staatlichen Zertifikat „Rettungsfähigkeit“ des Landes NRW, ausgegeben durch die Dezernate 48.05 (Sport) der Bezirksregierungen ab. Außerdem wird während des Kurses das Deutsche Schwimmabzeiche Bronze abgenommen und muss nicht vorher nachgewiesen werden.
Die Teilnahme an einem Lehrgang ist an die Erfüllung der Voraussetzungen (gemäß Ausschreibung und/oder Prüfungsordnung) gebunden. Die Nachweise darüber sind zum Lehrgang mitzubringen und der Lehrgangsleitung zur Überprüfung vorzulegen. Sofern ein Teilnehmerbeitrag erhoben wird, ist dieser – je nach Angabe in der Ausschreibung – am ersten Tag des Lehrgangs zu entrichten oder vorab auf das angegebene Konto zu überweisen (in diesem Fall ist der fristgerechte Zahlungseingang maßgeblich).
Anmeldungen werden im Rahmen der verfügbaren Seminar-/Lehrgangsplätze in der Reihenfolge ihres Eingangs über das online-Anmeldesystem berücksichtigt. Der Teilnehmer erhält nach der Buchung seines Lehrgangsplatzes über das online-Anmeldesystem eine E-Mail mit Bestätigungslink. Über diesen Link muss der Teilnehmer seine Daten überprüfen und seine Anmeldung bestätigen. Es gelten nur vollständige und korrekte Anmeldungen gemäß Ausschreibung, unvollständige, fehlerhafte oder nicht bestätigte Anmeldungen werden nicht berücksichtigt. Überzählige Anmeldungen erhalten eine Absage mit dem Hinweis auf Aufnahme in eine Warteliste. Wird ein Lehrgangsplatz frei, werden die Plätze in der Reihenfolge der Warteliste vergeben.
Bei Offline-Ausschreibungen erfolgt die Anmeldung an die in der Ausschreibung angegebene Adresse, die übrigen Bedingungen gelten entsprechend.
Lehrgangsplätze können bis Meldeschluss per E-Mail ausbildung@bonn.dlrg.de kostenfrei storniert werden.
Die Meldung eines Ersatzteilnehmers nach Meldeschluss begründet weder einen Anspruch auf Rückzahlung evtl. gezahlter Lehrgangsgebühren, noch automatisch dessen Anspruch auf einen Lehrgangsplatz. Ohne Vorlage einer amtlichen Bescheinigung oder eines ärztlichen Attests besteht nach Meldeschluss kein Anspruch auf Rückzahlung der Lehrgangsgebühren. Rückgabe oder Stornierung sind bis zum Meldeschluss generell ohne Entstehung von Kosten möglich. Im Falle eines unentschuldigten Fehlens oder bei Abmeldung nach Meldeschluss fallen Stornokosten an; die Stornokosten betragen maximal die Höhe der Teilnehmergebühr.
Die Veranstalter behalten sich das Recht vor, Lehrgänge abzusagen. Wird kein Ausweichtermin angeboten, werden bereits geleistete Zahlungen rückerstattet.
Der Lehrgangsbeginn und der Veranstaltungsort werden in der Ausschreibung angegeben. Sofern in der Ausschreibung nicht anders angegeben, ist die vollständige Teilnahme Voraussetzung zur Ausstellung einer Lehrgangsbescheinigung. Fehlzeiten sind in der Regel nicht möglich.
Sofern in der Ausschreibung keine abweichende Regelung getroffen werden, werden bei Seminaren/Lehrgängen keine Fahrtkosten erstattet, ferner gehen die Kosten für (Selbst-)Verpflegung (sofern nicht anders ausgeschrieben) zu Lasten des Teilnehmers.
Von Seiten der DLRG besteht ausschließlich Versicherungsschutz im Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung.
Die Daten der Teilnehmer werden für den internen Gebrauch bei der Lehrgangsabwicklung in elektronischen Datenverarbeitungsanlagen gespeichert. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der DLRG-Verbandsarbeit ist ausgeschlossen.
Bei einigen Lehrgängen/Seminaren werden Film- und Fotoaufnahmen gemacht. Mit ihrer Anmeldung stimmen die Teilnehmer der Nutzung dieses Bildmaterials zu Zwecken der Öffentlichkeitsarbeit der DLRG Bonn zu.
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