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aus der Satzung

§2 ­Zweck

(1) Die vordringliche Aufgabe des Bezirks ist die Schaffun­­g und Förderung aller Einrichtungen und Maßnahmen, die der Bekämpfung des Ertrinkungstodes dienen (Förderung der Rettung aus Lebensgefahr).

(2) Zu den Kernaufgaben nach Absatz 1 gehören insbesondere:

  1. frühzeitige und fortgesetzte Information über Gefahren im und am Wasser sowie über sicherheitsbewusstes Verhalten,
  2. Ausbildung im Schwimmen und in der Selbstrettung,
  3. Ausbildung im Rettungsschwimmen,
  4. Weiterqualifizierung von Rettungsschwimmern für Ausbildung und Einsatz,
  5. Organisation und Durchführung eines flächendeckenden Wasserrettungsdienstes im Rahmen und als Teil der allgemeinen Gefahrenabwehr von Bund, Ländern und Gemeinden.

(3) Weitere, bedeutende Aufgaben des Bezirks sind die Jugendarbeit und die Nachwuchsförderung.

(4) Zu den Aufgaben gehören auch die

  1. Aus- und Fortbildung in Erster Hilfe und im Sanitätswesen,
  2. Unterstützung und Gestaltung freizeitbezogener Maßnahmen am, im und auf dem Wasser,
  3. Durchführung rettungssportlicher Übungen und Wettkämpfe,
  4. Aus- und Fortbildung ehrenamtlicher Mitarbeiter, insbesondere auch in den Bereichen Führung, Organisation und Verwaltung,
  5. Mitwirkung bei der Entwicklung und Prüfung von Rettungsgeräten und Rettungseinrichtungen sowie bei der wissenschaftlichen Forschung auf dem Gebiet der Wasserrettung durch die DLRG,
  6. Integration und Förderung von Menschen mit Behinderung im Rahmen der Arbeit der DLRG,
  7. Zusammenarbeit mit in- und ausländischen Behörden und Organisationen.

Satzung

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